München: Der Oberste Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Testpflicht an bayerischen Schulen abgewiesen. Nach Ansicht des zuständigen Senats gibt es keine rechtlichen Bedenken gegen die Testpflicht.
Sie trage den besonderen Bedürfnissen von Schülern und Lehrern Rechnung, heißt es in der Begründung. Die verwendeten Tests müssten aber für die jeweiligen Altersgruppen freigegeben sein. Gleichzeitig stellt das Gericht klar, dass die Teilnahme an Tests freiwillig ist. Wer sich nicht testen lassen wolle, müsse die Möglichkeit haben, im Distanzunterricht zu lernen. – BR