Fr. Okt 4th, 2024

Straßburg: Der russische Oppositionspolitiker Nawalny hat erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen.

Russland habe mit der Weigerung, den Giftanschlag auf den Kreml-Kritiker im Jahr 2020 strafrechtlich zu untersuchen, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilten die Straßburger Richter. Sie sprachen Nawalny eine Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro zu. Russische Behörden hatten nach eigenem Bekunden keine Anzeichen für eine Vergiftung gefunden, als Nawalny am 20. August 2020 auf einer Reise von Tomsk nach Moskau einen Zusammenbruch erlitt und ins Koma fiel. Nachdem er zur Behandlung nach Deutschland geflogen worden war, wies ein Speziallabor der Bundeswehr zweifelsfrei einen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe nach. – BR

Kommentar verfassen