Bayerns Gesundheitsministerin fordert rasche Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Hebammen-Verbänden
München – Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach dringt auf eine faire Bezahlung der Hebammen. Gerlach betonte am Donnerstag in München: „Leider gibt es noch immer keine Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf Bundesebene auf Verbesserungen bei der Vergütung. Sollte sich das nicht rasch ändern, muss über andere Lösungen nachgedacht werden. Als letzter Schritt wäre auch denkbar, dass künftig wieder der Bund die Hebammen-Vergütung festsetzt.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Klar ist dabei: Ein solcher Schritt muss wohl überlegt sein. Denn die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und ein wesentlicher Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems.“
Gerlach erläuterte: „Beleghebammen sind vor allem auch in Bayern echte Anker der Geburtshilfe und elementar, da sie eine flächendeckende Versorgung garantieren. Sie sind hochqualifizierte Fachkräfte, die während der Geburt an der Seite der Frauen stehen und eine flächendeckende Versorgung garantieren. Bayern wird sich deshalb auch künftig für die Belange der Beleghebammen stark machen, auch wenn dies unbequeme Lösungen erfordert.“
Gerlach unterstrich: „Als Bayerische Staatsregierung haben wir zwar keinen Einfluss auf Vergütungsverhandlungen, die der Bundesgesetzgeber dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf Bundesebene übertragen hat. Wir nehmen die Sorgen der Hebammen sehr ernst. Denn wir wollen auch weiterhin sicherstellen, dass Frauen überall in Bayern die bestmögliche Geburtshilfe bekommen. Deshalb hatten wir bereits im vergangenen Jahr einen Runden Tisch einberufen, um gemeinsam mit dem Bayerischen Hebammen Landesverband (BHLV), der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und Vertretern der Krankenkassen zu prüfen, wie wir die Versorgung auch unter dem neuen Hebammenhilfevertrag bestmöglich aufstellen können.“
Die Ministerin ergänzte: „Konkret haben wir darüber gesprochen, wie es gelingen kann, die Quote der 1:1-Betreuung zu steigern. Denn dadurch wäre im Rahmen des Hebammenhilfevertrags eine Vergütungssteigerung möglich. Neben der Betreuungsquote stand zudem insbesondere die Befürchtung der Hebammen im Raum, ambulante Leistungen im Notfall künftig nicht mehr abrechnen zu können. Hier könnten sogenannte Hebammenambulanzen an beziehungsweise in den Krankenhäusern eine probate Lösung darstellen.“
Gerlach fügte hinzu: „Für Bayern ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Hebammenversorgung ein wichtiges Anliegen. Das belegen auch unsere gut aufgestellten Förderprogramme. Dafür hat die Bayerische Staatsregierung bereits mehr als zehn Millionen Euro aufgewandt.“ – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
