Sa. Apr 20th, 2024

Berlin: In ihrer Abendsitzung haben die Abgeordneten des Bundestages weitere Gesetze beschlossen. So dürfen Eltern von intergeschlechtlichen Kindern künftig keine geschlechtsangleichenden Operationen an ihrem Nachwuchs mehr vornehmen lassen.
Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Eingriff medizinisch nicht aufschiebbar ist und von einer Kommission befürwortet wird. Außerdem verabschiedeten die Abgeordneten das Gesetz für ein Lobbyregister. Wer hauptberuflich Abgeordnete oder Regierungsstellen als Lobbyist berät, muss sich in Zukunft grundsätzlich registrieren. Bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. – BR

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