Berlin: Künftig soll es schwieriger werden, über eine angebliche Vaterschaft ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erschleichen. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf verabschiedet.
Wenn ein Mann die Vaterschaft für nicht leibliche Kinder anerkennt, muss die Ausländerbehörde zustimmen. Und zwar dann, wenn dadurch ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen wird und damit Anspruch auf Sozialleistungen. Kontrollieren sollen das die Standesämter. Wer die Behörden täuscht, soll künftig – auch rückwirkend – mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Bundesjustizminister Buschmann sagte, der Trick mit den falschen Anerkennungen koste den Sozialstaat jedes Jahr viel Geld. Innenministerin Faeser betonte, dass Scheinvaterschaften immer auch zu Lasten der betroffenen Kinder gingen. – BR