Mo.. Apr. 13th, 2026

Berlin: Die Bundesregierung will im Kartellrecht die Beweispflicht bei der Erhöhung der Benzinpreise umkehren. Das geht einem Gesetzentwurf hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Demnach sollen die Mineralölkonzerne vorab begründen, warum sie ihre Preise an den Tankstellen erhöhen. In dem Gesetz soll auch die bereits bekannte Regelung festgelegt werden, dass an Tankstellen der Preis nur einmal am Tag, um 12.00 Uhr, erhöht werden darf. Morgen kommt in Berlin eine Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen mit dem Präsidenten des Bundeskartellamts und Vertretern von Mineralölkonzernen zusammen, um über die gestiegenen Spritpreise zu beraten. Im Vorfeld des Treffens fordert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze von Bundesfinanzminister Klingbeil eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer. SPD-Fraktionsvize Zorn, der morgen beim Runden Tisch dabei sein wird, spricht sich für die Einführung einer „Spritpreisbremse“ aus. – BR

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