Mo. Dez 2nd, 2024

Holetschek fordert von Lauterbach Konsequenzen aus breiter Kritik an GKV-Plänen – Bayerns Gesundheitsminister: Die Gesundheitspolitik darf nicht im Bundesfinanzministerium gemacht werden

München – Nach breiter Kritik an den Plänen des Bundes zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Konsequenzen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gefordert. Holetschek sagte am Sonntag in München: „Der Bundesgesundheitsminister muss jetzt handeln. Er hat mit seinen unausgegorenen Plänen für die Stabilisierung der GKV-Finanzen viele gegen sich aufgebracht: Ärzteschaft, Pharmaindustrie und sogar die Krankenkassen selbst sind unzufrieden mit den bislang bekannten Plänen.“

Der Minister ergänzte: „Es ist jetzt an der Zeit, dass Herr Lauterbach auf alle Betroffenen zugeht und gemeinsam einen soliden Kompromiss schmiedet. Auch die Länder müssen eingebunden werden.“

Holetschek erläuterte: „Ich habe den Eindruck, dass sich selbst die Ampel-Koalition in Berlin nicht einig ist, wie es in Zukunft laufen soll. Es verfestigt sich das Bild, dass Gesundheitspolitik zunehmend im Bundesfinanzministerium gemacht wird. Das kritisiere ich auf das Schärfste. Herr Lauterbach darf sich nicht die Zügel aus der Hand nehmen lassen. Er ist verantwortlich für eine zukunftsfeste Gesundheitspolitik.“

Bayerns Gesundheitsminister ging auch auf die Ankündigung des Bundes ein, die Versicherten hätten keine Leistungskürzungen zu befürchten. Holetschek bekräftigte: „Ich nehme den Bundesminister beim Wort. Die Finanzierung darf nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen.“

Alternativ zu den bekannten Plänen aus Berlin fordert Holetschek die Prüfung weitergehender Maßnahmen zum Ausgleich des Defizits in der GKV-Finanzierung. Der Minister erklärte: „Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung muss stärker erhöht werden, als es der Entwurf bislang vorsieht. Bayern schlägt zudem seit langem eine Erhöhung der Beiträge des Bundes für Bezieher von Arbeitslosengeld II vor. Auch eine Überprüfung der versicherungsfremden Leistungen muss sein.“ –  Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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