Verbraucher sollen auch künftig Zahlungsmittel frei wählen können
München – Bezahlen mit Bargeld muss auch weiterhin grundsätzlich überall möglich sein. Das fordert Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber heute in München. „Bargeld ist Freiheit. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auch künftig die Möglichkeit haben, das Zahlungsmittel frei zu wählen.
Digitalisierung ist gut und wichtig. Allerdings darf die Digitalisierung nicht zu Lasten der Menschen gehen. Bargeld ist für viele immer noch das einfachste Zahlungsmittel, gerade für ältere Menschen und Kinder. Wir wollen die Menschen auf dem Weg in einen digitalisierten Alltag mitnehmen und sie nicht ausschließen. Digitalisierung sollte ergänzend dort eingesetzt werden, wo sie einen echten Mehrwert bedeutet. Ein komplett bargeldloser Zahlungsverkehr führt zudem zum gläsernen Bürger. Elektronisch getätigte Zahlungen hinterlassen jedes Mal Datenspuren. Im Extremfall kann das individuelle Einkaufsverhalten komplett digital nachvollzogen werden. Auch angesichts möglicher Cyberangriffe ist es fahrlässig, ausschließlich auf elektronische Zahlungssysteme zu setzen.“
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium setzt sich begleitend dazu für eine flächendeckende Bargeldversorgung ein. Dazu zählt auch der Erhalt von Bankfilialen mit Personal in der Fläche. Darüber hinaus hat das Bayerische Verbraucherschutzministerium 2024 einen Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz mit auf den Weg gebracht, der deutlich macht, dass auch in Zukunft eine analoge Teilhabe in zentralen Bereichen gewährleistet sein muss. Der Bund und die EU sollen dazu bei ihrer Gesetzgebung sicherstellen, dass Verbraucher auch in Zukunft einen nicht digitalen Zugang zu unverzichtbaren Waren und Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge haben, wie beispielsweise dem Kauf von Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel. Auch muss dafür gesorgt werden, dass sich Verbraucher an eine natürliche Person im Kundenservice wenden können und nicht ausschließlich mit einem Chat-Bot kommunizieren müssen. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
