Di.. Jan. 21st, 2025

Schecks an rund 100 neue Starterkit-Kommunen überreichtMünchen – Bayern setzt im Rahmen des Blühpakts Bayern vielfältige Maßnahmen für mehr Arten- und Insektenschutz um. Zum 2. Mal hat das Bayerische Umweltministerium jetzt rund 100 Gemeinden aus ganz Bayern das „Starterkit – Blühende Kommunen“ zur Verfügung gestellt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Scheckübergabe im Rahmen der Blüh-Kooperationen heute in München: „Wir brauchen einen Booster für den Artenschutz. Kommunen haben beim Artenschutz eine Schlüsselposition: Sie sind die zentrale Schnittstelle zwischen Bürger, Wirtschaft, Landwirtschaft und Staat.

Die Gemeinden pflegen zahlreiche Flächen wie Straßenbegleitgrün, Parks und Flächen vor öffentlichen Gebäuden. Für heimische Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten sind naturnahe und insektenfreundliche Flächen lebenswichtig. Der Erfolg unseres Starterkits zeigt: Bayerns Gemeinden sind Vorbild gesellschaftlichen Handelns und starke Partner im Blühpakt. Wir arbeiten mit Ihnen bei der naturnahen und insektenfreundlichen Gestaltung ihrer Flächen zusammen. Dafür setzen wir vor allem auf Beratung und stellen erneut 500.000 Euro zur Verfügung.“ Die Kommunen müssen ausreichend große Flächen zur Verfügung stellen und diese entsprechend der fachlichen Anforderungen über mindestens fünf Jahre insektenfreundlich gestalten, erhalten und pflegen. Im Rahmen der ersten Starterkit-Runde sind rund 350.000 Quadratmeter neuer Blühflächen entstanden – das entspricht 50 blühenden Fußballfeldern.

Jedes Starterkit besteht aus individueller fachlicher Beratung und Hilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit. Ergänzend erhält jede Kommune eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro. An allen Regierungen gibt es einen Blühpakt-Berater bzw. eine Blühpakt-Beraterin. Diese Experten kommen zur Beratung in die Starterkit-Kommunen. Ziel ist die Schaffung von insektenfreundlichem Lebensraum durch eine naturnahe Gestaltung von Flächen und Außenanlagen. Bewerben konnten sich alle bayerischen Kommunen, die nicht bereits an der ersten Runde „Starterkit – 100 blühende Kommunen“ teilgenommen haben. Die eingegangenen Bewerbungen wurden von den Jurys der jeweils zuständigen Regierung bewertet.

Der Blühpakt Bayern ist in den fünf Jahren seit seiner Gründung zu einer bayernweit bekannten Marke für den Schutz heimischer Insekten geworden. Seit 2018 wurde der Blühpakt mit verschiedenen Initiativen stetig weiterentwickelt: Neben dem „Starterkit – Blühende Kommune“ sind insbesondere die Auszeichnung „Blühender Betrieb“ sowie die „Blühpakt-Allianzen“ wichtige Säulen des Blühpakts. Die Auszeichnung „Blühender Betrieb“ und „Blühender Golfplatz“ vergibt das Umweltministerium an Institutionen und Golfplätze, die ihre Außenflächen mit bienenfreundlichen Stauden, Hecken, Blumenwiesen und vielfältigen Überwinterungsstrukturen gestalten sowie auf chemische Pflanzenschutzmittel und torfhaltige Substrate verzichten.

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bluehpakt.bayern.de.

Folgende Kommunen wurden für das 2. „Starterkit – Blühende Kommune“ ausgewählt:

Mittelfranken:
Stadt Abenberg
Markt Ammerndorf
Stadt Bad Windsheim
Markt Burghaslach
Gemeinde Burgthann
Gemeinde Dietersheim
Stadt Greding
Markt Heroldsberg
Markt Roßtal
Stadt Rothenburg ob der Tauber
Gemeinde Weihenzell
Markt Wendelstein
Gemeinde Wörnitz

Niederbayern:
Gemeinde Aholming
Gemeinde Buch a.Erlbach
Stadt Deggendorf
Gemeinde Drachselsried
Stadt Eggenfelden
Gemeinde Haibach
Markt Mallersdorf-Pfaffenberg
Gemeinde Moos
Gemeinde Moosthenning
Gemeinde Neuburg a.Inn
Gemeinde Niederviehbach
Stadt Osterhofen
Gemeinde Parkstetten
Markt Reisbach
Gemeinde Geiersthal

Oberbayern:
Stadt Altötting
Gemeinde Aying
Gemeinde Wackersberg
Gemeinde Feldkirchen-Westerham
Markt Gaimersheim
Markt Gars a.Inn
Gemeinde Greifenberg
Gemeinde Karlsfeld
Gemeinde Tyrlaching
Gemeinde Maisach
Stadt Neuburg a.d.Donau
Gemeinde Penzing
Gemeinde Saaldorf-Surheim
Gemeinde Taufkirchen (Vils)
Markt Wolnzach
Gemeinde Wörth

Oberfranken:
Stadt Baunach
Markt Burgebrach
Markt Gößweinstein
Stadt Kronach
Gemeinde Litzendorf
Stadt Marktredwitz
Markt Pretzfeld
Stadt Pottenstein
Gemeinde Speichersdorf
Stadt Teuschnitz
Gemeinde Untersteinach
Markt Wiesenttal

Oberpfalz:
Markt Beratzhausen
Stadt Dietfurt a.d.Altmühl
Stadt Eschenbach i.d.OPf.
Markt Eschlkam
Markt Eslarn
Markt Fuchsmühl
Gemeinde Kümmersbruck
Stadt Nabburg
Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenbg.
Gemeinde Teunz
Markt Parkstein
Gemeinde Stadlern
Gemeinde Sinzing
Markt Tännesberg
Gemeinde Thalmassing
Stadt Waldsassen

Schwaben:
Markt Altenstadt
Stadt Bad Wörishofen
Stadt Dillingen a.d.Donau
Stadt Harburg (Schwaben)
Gemeinde Horgau
Gemeinde Langenneufnach
Gemeinde Langweid a.Lech
Markt Mering
Stadt Neusäß
Stadt Nördlingen
Gemeinde Schwangau
Gemeinde Syrgenstein
Gemeinde Balzhausen
Gemeinde Wiedergeltingen

Unterfranken:
Gemeinde Altertheim
Stadt Arnstein
Gemeinde Bieberehren
Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Gemeinde Ebelsbach
Stadt Haßfurt
Gemeinde Hausen
Gemeinde Kahl a.Main
Stadt Karlstadt
Markt Kreuzwertheim
Stadt Obernburg a.Main
Gemeinde Tauberrettersheim
Gemeinde Unterpleichfeld
Gemeinde Veitshöchheim
Markt Zeitlofs

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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