Fr. Apr 19th, 2024

Weitere Beschleunigungen auf den Weg bringen

München – Erfolgreicher Klimaschutz braucht einen substanziellen Zubau erneuerbarer Energien. Deshalb schreibt der Entwurf des neuen Bayerischen Klimaschutzgesetzes das überragende öffentliche Interesse für alle erneuerbaren Energien fest.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte anlässlich der gesetzlichen Neuregelungen zu den erneuerbaren Energien im Bund: „In Bayern heißt es Vorfahrt für erneuerbare Energien. Ökoenergien liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das haben wir im Klimaschutzgesetz 2.0 klar geregelt. Dabei gilt: Es gibt keine erneuerbaren Energien erster und zweiter Klasse.

Deshalb haben wir uns von Anfang an dafür eingesetzt, dass es auch auf Bundesebene nicht zu einer Benachteiligung der Wasserkraft kommt. Die Wasserkraft hat gerade in Bayern zentrale Bedeutung für eine erfolgreiche Energiewende. Es ist richtig, dass der Bund seine Regelungen jetzt entsprechend angepasst hat.“ Bayern habe sich im Bund durchgesetzt. Mit der Neufassung der Bundesregelungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Bund nun auch für die Wasserkraft festgelegt, dass diese im öffentlichen Interesse ist.

Um den geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien noch weiter zu beschleunigen, sind laut Glauber noch weitere Maßnahmen des Bundes erforderlich. „Jetzt geht es um Tempo und größtmögliche Dynamik. Wir wollen beispielsweise die Dauer für Planung und Errichtung eines Windrades auf zweieinhalb Jahre reduzieren. Dazu brauchen wir straffe Verfahrensregelungen sowie eine Bündelung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Außerdem sollte der Bund den Länderbehörden Mustergutachten für naturschutzfachliche Prüfungen zur Verfügung stellen, um ein bundesweit einheitliches und zügiges Vorgehen zu ermöglichen. Wir sind auf dem richtigen Weg, aber noch lange nicht am Ziel“, so Glauber. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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