Sa. Apr 20th, 2024

Landtag gibt grünes Licht
München – Mit dem heute vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Klimaschutzgesetz 2.0 erfolgt eine grundlegende Neuausrichtung der Klimapolitik in Bayern. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute im Landtag: „Das Klimaschutzgesetz 2.0 weist den Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Wir werden in Bayern den Klimawandel meistern. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz 2.0, den begleitenden Maßnahmen und einer jährlichen Klimamilliarde zur Finanzierung sind wir gut aufgestellt. Bayern hat seine Hausaufgaben gemacht und geht beim Klimaschutz voran. Unser Ziel ist der klimaneutrale Freistaat bis 2040. Bayern leistet damit eng verschränkt mit Bund und EU seinen Beitrag, die globalen Klimaziele zu erreichen. Der brutale Ukraine-Krieg macht eines klar: Wir müssen neu denken. Wir müssen die Transformation hin zu einer erneuerbaren Volkswirtschaft schaffen. Insbesondere die erneuerbaren Energien sind dabei wichtig. Wer Klimaschutz will, muss den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen.“

Mit dem Klimaschutzgesetz 2.0 erfolgt eine grundlegende Neuausrichtung der Klimapolitik in Bayern. So schreibt der Entwurf das überragende öffentliche Interesse für alle erneuerbaren Energien fest. Dieser Vorrang soll einen substanziellen Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen. Ebenfalls im Gesetz vorgesehen ist eine Neuregelung für staatliche Zuwendungen: Alle Förderprogramme müssen zukünftig mit den Klimaschutzzielen abgewogen werden. Daneben sieht das Klimaschutzgesetz beispielsweise auch eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf bestimmten Dächern vor. Für ein effektives Controlling wird ein neuer Koordinierungsstab eingerichtet. Zusätzlich wird es einen jährlichen Bericht zu den Fortschritten geben. Darüber hinaus hat das Kabinett bereits ein umfassendes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das rund 150 konkrete Klimaschutzmaßnahmen enthält.

Zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist die Klimaneutralität Bayerns bis 2040. In einem Zwischenschritt soll es bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase pro Einwohner um 65 Prozent geben. Bis 2028 sollen die unmittelbare Staatsverwaltung und bereits bis 2023 die Staatskanzlei und die Staatsministerien klimaneutral werden.

Das neue Klimaschutzgesetz wird flankiert von zahlreichen weiteren Maßnahmen der Staatsregierung zum Schutz des Klimas. So hat das Kabinett erst kürzlich beschlossen, 500 Millionen Euro zusätzlich in Energieprojekte zu investieren. „Erneuerbare Energien bedeuten Klimaschutz. Mit massiven Investitionen in Geothermie, Wasserstoff, Windkraft, Photovoltaik und Biomasse werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Freistaat weiter beschleunigen. Wir setzen dabei auf möglichst viele Beteiligte: Klimaschutz ist ein Mitmach-Projekt“, so Glauber. Das Klimaschutzgesetz erlaubt dazu den Landkreisen und Bezirken, auch selbst erneuerbare Energien zu erzeugen. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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