Do. Apr 25th, 2024

Luxemburg: Die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wohl rechtswidrig.
Nach Ansicht der Luxemburger Richter hat Österreich im Fall der Flüchtlingsbewegung 2015 nicht nachgewiesen, dass eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung vorlag – denn nur in diesem Fall dürften Schengenstaaten Kontrollen einführen. Eine abschließende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich. Geklagt hat ein Slowene. Er hatte sich an der österreichisch-slowenischen Grenze im Jahr 2019 geweigert, seinen Personalausweis vorzuzeigen, und deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 36 Euro bekommen. Der Argumentation des Urteils zufolge könnten auch von Deutschland seit Jahren immer wieder verlängerte Grenzkontrollen zu Österreich rechtswidrig sein. – BR

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