Sa. Dez 7th, 2024

München: Veranstalter können Gutscheine für ein Kulturereignis ausstellen, wenn dieses wegen der Corona-Pandemie ausfällt. Den Preis der Eintrittskarten müssen sie nicht zurückzahlen.

Das hat das Amtsgericht München entschieden. Das Gericht wies die Klage eines Unternehmers aus Bayreuth ab, der eine Rückzahlung von einem Münchner Theater- und Gastronomieveranstalter gefordert hatte. Die vor einem Jahr geplante Veranstaltung konnte wegen des ersten Lockdowns nicht stattfinden. – BR

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