Glauber: Handel mit gefälschten Verbraucherbewertungen im Internet sollte künftig strafbar seinBayern setzt sich für ein hartes Vorgehen gegen gefälschte Nutzerbewertungen im Internet ein, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Online-Handel bestmöglich zu schützen.
Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher muss gerade im Internet großgeschrieben werden. Die Menschen müssen auch online bestmöglich vor Betrügereien geschützt werden. Es ist an der Zeit, mit klaren gesetzlichen Regelungen gegen unseriöse Marktakteure vorzugehen, deren Geschäftsmodell auf den Handel mit manipulierten oder gekauften positiven Nutzerbewertungen ausgerichtet ist. Mit einem neuen Straftatbestand sollte den schwarzen Schafen im Internethandel das Handwerk gelegt werden. Die notwendige Abschreckungswirkung kann nur mit den Mitteln des Strafrechts erreicht werden. Der bisherige Rechtsrahmen reicht dafür nicht aus.“ Vor einem Vertragsschluss im Internet vertrauen viele Verbraucherinnen und Verbraucher häufig auf Kundenbewertungen, um die Qualität von Waren oder Dienstleistungen zu überprüfen und miteinander zu vergleichen. Seit geraumer Zeit mehren sich allerdings Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe von gefälschten Nutzerbewertungen zu Zwecken der Absatzförderung gezielt in die Irre geführt werden sollen. Dabei begegnen sie gefälschten Nutzerbewertungen auch auf Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen, die bei Nutzerinnen und Nutzern hohes Ansehen genießen.
Bayern hat sich deshalb im Rahmen der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz dafür ausgesprochen, im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – kurz UWG – einen entsprechenden neuen Straftatbestand einzuführen. Nun ist der Bund gefordert, den Auftrag der Verbraucherschutzministerkonferenz bezüglich effektiver Sanktionen umzusetzen. Gefälschte Nutzerbewertungen sind eine Gefahr für die wirtschaftlichen Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch für die Belange eines fairen Wettbewerbs und das Vertrauen in den digitalen Fortschritt. Deshalb sind vor allem im digitalen Bereich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsbefugnisse erforderlich, um Fälle des gewerbsmäßigen Handels mit gefälschten Nutzerbewertungen lückenlos aufdecken und ahnden zu können. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz