Mo. Okt 14th, 2024

Ingolstadt, 14. Februar 2024 (upd) – Prof. Dr. Dominika Langenmayr, Ökonomin an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, hat als wissenschaftliche Expertin in einem Hearing des EU-Parlaments Empfehlungen zu einer Harmonisierung der Steuerpolitik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegeben.

Die Inhaberin des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre/Finanzwissenschaft an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der KU diskutierte mit Abgeordneten über die Herausforderungen, die sich aus der Co-Existenz von 27 unterschiedlichen nationalen Steuersystemen innerhalb der EU ergeben. Sie plädierte dafür, in der EU die Regeln zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für alle Unternehmen zu vereinheitlichen.

In den vergangenen Jahren beschäftigten sich die europäischen Initiativen zur Unternehmensbesteuerung insbesondere mit der Bekämpfung von Steuervermeidung. Diese Aktivitäten fanden mit der globalen Mindeststeuer einen Endpunkt. Nun möchte sich die EU wieder verstärkt der Beseitigung steuerlicher Hindernisse im Binnenmarkt widmen. In dem Hearing des Ausschusses für Steuerfragen am 13. Februar 2024 mit dem Titel „Bekämpfung von Steuerhindernissen im Binnenmarkt und die Rolle der Steuerpolitik bei der Förderung des Wirtschaftswachstums“ erläuterte Professorin Langenmayr, dass in jedem Land die steuerbaren Gewinne nach unterschiedlichen Regeln berechnet werden. Langfristig müsse es das Ziel sein, diese Regeln zu vereinheitlichen, so Langenmayr: „Egal in welchem EU-Land, die Unternehmen würden ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gleichen Regeln berechnen. Es wäre einfacher, grenzüberschreitend zu investieren.“

Gleichzeitig könnte ein solches System den Mitgliedstaaten den Spielraum lassen, zusätzliche Abzüge zu gewähren, um Investitionen in von ihnen bevorzugte Sektoren zu fördern. „Solche zusätzlichen steuerlichen Anreize müssten zwar mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen, aber die Mitgliedstaaten würden die Flexibilität behalten, das Steuersystem zu nutzen, um Anreize entsprechend ihren nationalen politischen Zielen zu geben.“ Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden einen enormen Nutzen aus einem solchen Verfahren ziehen, ist sich Langenmayr sicher: „Diese kleineren Unternehmen verfügen nicht über große spezialisierte Steuerabteilungen und die Fixkosten für das Verständnis eines neuen Steuersystems in einem anderen Land fallen für sie stärker ins Gewicht.“

Eine einheitliche Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage könnte nach Ansicht Langenmayrs daher die wirtschaftliche Integration der Mitgliedsstaaten in die EU erleichtern und damit das Wirtschaftswachstum in der EU stärken. Der aktuelle Vorschlag der EU, die steuerlichen Regeln nur für Großkonzerne zu vereinheitlichen, greife hingegen zu kurz, um diese Ziele zu erreichen, so die Ökonomin: „Die Einführung separater Steuervorschriften für große multinationale Unternehmen stellt kaum eine Vereinfachung des Steuersystems dar. Das Ziel, gemeinsame Regeln für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage zu haben, ist lobenswert. Doch sollten diese Regeln für alle Unternehmen in der EU gelten und nicht ein zweites, zusätzliches Regelwerk für einige.“

Da es sich bei der Einführung einer einheitlichen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage in allen EU-Ländern um ein langfristiges Projekt zum Abbau der Binnenmarkt-Hindernisse handelt, ging Dominika Langenmayr zusätzlich auf kurzfristiger umsetzbare Reformmöglichkeiten ein: Sie plädierte zum einen für einen grenzüberschreitenden Verlustausgleich. Bisher ist es grenzüberschreitend tätigen Unternehmen kaum möglich, Verluste, die im Ausland entstehen, mit inländischen Gewinnen zu verrechnen. Das macht Investitionen im Ausland unattraktiver. „Ein gemeinsamer Ansatz für den grenzüberschreitenden Verlustausgleich könnte Unternehmen motivieren, in Projekte in anderen Staaten zu investieren, die zwar risikoreich, aber vorteilhaft für die EU-Wirtschaft sind.“ Zum anderen machte sie sich für eine Vereinfachung des Steuersystems stark. „Mit der globalen Mindeststeuer haben wir nun eine umfassende Maßnahme gegen internationale Steuervermeidung. Dies macht einige ältere Maßnahmen, die internationale Gewinnverlagerung eindämmen sollten, überflüssig. Diese könnten für die Konzerne, die unter die globale Mindeststeuer fallen, abgeschafft werden.“ – Dr. Christian Klenk, KU Eichstätt-Ingolstadt

 

 

Bild: Prof. Dr. Dominika Langenmayr, Foto: upd/Christian Klenk

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