Do. Apr 25th, 2024

Berlin: Hauptverhandlungen in Strafverfahren sollen in Zukunft aufgezeichnet und digital gespeichert werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett heute auf den Weg gebracht hat. Konkret geht es dabei um erstinstanzliche Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten. Sie sollen per Tonaufzeichnung dokumentiert und in ein Textdokument übertragen werden. Eine Videoaufzeichnung soll grundsätzlich möglich, aber nicht verpflichtend sein. Dies war in einer ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs noch anders. Allerdings gab es viel Kritik an den Plänen von Justizminister Buschmann, bei Verhandlungen immer auch Kameras mitlaufen zu lassen. Richter und Staatsanwälte befürchten, dass sich Zeugen dadurch eingeschüchtert fühlen könnten. Bisher sind alle Beteiligten eines Verfahrens auf eigene Notizen angewiesen. – BR

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