Berlin: Bundesarbeitsminister Heil will die Rente für Selbstständige umfassend reformieren. Wie das Nachrichtenportal „The Pioneer“ berichtet, sollen Selbstständige ab dem Jahr 2024 erstmals verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung oder in Verträge mit dem gleichen Leistungsspektrum einzahlen.
In die Vorsorgepflicht miteinbezogen werden sollen alle künftigen Selbstständigen und Freiberufler, die mit Beginn der Neuregelung unter 35 Jahre alt sind. Auch für nebenberuflich arbeitende Selbstständige soll die Neuregelung greifen, sofern sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Heils Pläne sehen konkret vor, dass Selbstständige einen pauschalen Regelbeitrag von knapp 600 Euro und zusätzlich einkommensabhängige Beiträge zahlen müssen. Existenzgründer und Menschen mit einem Basis-Rentenvertrag wie der Rürup-Rente können einmalig befreit werden. – Rundschau Newsletter