Berlin: Ab heute können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen.
Nach Angaben der staatlichen Förderbank KfW können nun neben den bisher schon Berechtigten auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung beantragen. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich. Das neue Heizungsgesetz sieht generell vor, dass seit Beginn dieses Jahres jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. – BR