Fr. Mrz 29th, 2024

IMK-Vorsitzender und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Aktivierung der „Richtlinie über vorübergehenden Schutz“: Entscheidung der EU-Innenminister ermöglicht schnellen und unbürokratischen Schutz für ukrainische Kriegsflüchtlinge – Geordnete und gerechte Verteilung erforderlich

München – Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, hat den heutigen Beschluss der EU-Innenminister begrüßt, angesichts des Ukraine-Kriegs erstmals die ‚Richtlinie über vorübergehenden Schutz‘ zu aktivieren. „Damit können wir ukrainische Kriegsflüchtlinge ohne Asylverfahren schnell und unbürokratisch für zunächst ein Jahr in der gesamten EU aufnehmen.“ Der IMK-Vorsitzende habe sich bereits im Vorfeld mit seinen Ministerkolleginnen und –kollegen von Bund und Ländern abgestimmt: „Wir waren uns alle einig: Das ist das richtige Vorgehen, das unterstützen wir nachdrücklich.“ Herrmann weiter: „Die Bundesregierung muss sich jetzt für eine geordnete und gerechte Verteilung der Kriegsflüchtlinge innerhalb der EU einsetzen.“ Die große Solidarität in den EU-Mitgliedstaaten stimme ihn hoffnungsvoll, dass dies auch klappe. Innerhalb Deutschlands könnte sich Herrmann eine Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel vorstellen. Außerdem sei eine möglichst lückenlose Registrierung der Flüchtlinge erforderlich, beispielsweise im Rahmen von Grenzkontrollen.

Wie Herrmann erläuterte, können nach Inkrafttreten des heutigen Beschlusses in der kommenden Woche die ukrainischen Kriegsflüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Hiernach haben sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch können sie unkompliziert eine Arbeitserlaubnis erhalten. „Das hilft erheblich bei der Integration, gerade bei den zahlreichen gut qualifizierten Ukrainerinnen und Ukrainern“, ist sich Herrmann sicher.

Mit Blick auf die Unterbringungskapazitäten für Bayern erklärte der Innenminister, dass die Vorbereitungen für eine größere Zahl von ukrainischen Kriegsflüchtlingen bereits auf Hochtouren laufen. Dazu stehe der Freistaat in einem intensiven Kontakt mit den Kommunen. „Wir arbeiten momentan an einem Konzept, bei Bedarf bis zu 50.000 Menschen in Bayern aufnehmen zu können“, so Herrmann. „Da die Entwicklungen schwer vorhersehbar sind, stellen wir uns aber auch auf die doppelte Anzahl an Kriegsflüchtlingen ein.“

Laut Herrmann können in den vorhandenen Asyl-Einrichtungen in Bayern entsprechend der derzeitigen Auslastung einige Tausend Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zusätzlich aufgenommen werden. „Wir werden daher zunächst auf die bestehenden Unterkunftsplätze in den Asylunterkünften zurückgreifen und die Belegung soweit möglich auch aufstocken“, kündigte der Innenminister an. In einem weiteren Schritt sollen mit Neuanmietungen zusätzliche Plätze geschaffen werden. Denkbar seien zur Überbrückung auch Anmietungen von Pensionen. In akuten Notsituationen könnten Sporthallen, leerstehende Gebäude oder Traglufthallen genutzt werden. „Darüber hinaus wollen wir die große Hilfe aus der Bevölkerung bestmöglich koordinieren und bündeln“, ergänzte Herrmann. Dazu werde derzeit an einer Internetplattform gearbeitet, auf der potentielle Vermieter Wohnungsangebote hinterlegen können. Staatliche und kommunale Stellen können dann darauf zugreifen und so Angebot und Nachfrage besser zusammenführen. „Selbstverständlich können ukrainische Flüchtlinge auch privat unterkommen, etwa bei Freunden oder Verwandten“, stellte Herrmann klar. – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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