München – Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes – Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann: Kabinett beschließt Verbot der kommunalen Verpackungssteuer im Freistaat – Keine zusätzlichen Belastungen und keine zusätzliche Bürokratie
Der Ministerrat hat heute in einem ersten Durchgang auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen, wonach kommunale Verpackungssteuern im Freistaat künftig verboten sein werden. „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir Rechtsklarheit und regeln eindeutig, dass die Kommunen im Freistaat keine solche Bagatellsteuer erheben dürfen.“ Für den Minister ist klar: „Wir wollen im Freistaat weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Wirtschaft insbesondere die Gastronomie zusätzlich belasten.“ Bürokratieabbau und Entlastungen seien die Gebote der Stunde. „Zusätzliche Spezialsteuern – wie die Verpackungssteuer – laufen diesen Zielen der Staatsregierungen zuwider.“ Laut Herrmann wird nun zur geplanten Änderung im Kommunalabgabengesetz eine Verbandsanhörung durchgeführt.
Laut dem Minister führt eine solche kommunale Verpackungssteuer zu unverhältnismäßig hohem bürokratischem Mehraufwand mit Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis. Dies betreffe in personeller und organisatorischer Hinsicht nicht nur die betroffenen Betriebe, sondern auch die Kommunen. „Insbesondere für die ohnehin schon stark geschwächte Gastronomie, die in Bayern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist, wäre dies nur eine weitere Strapaze. Ebenso würden darunter die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe, wie Bäckereien und Metzgereien leiden, die teilweise bereits ums Überleben kämpfen.“ Zudem drohe ein Flickenteppich sowie Wettbewerbsverzerrungen, wenn benachbarte Gemeinden unterschiedliche Regelungen haben. Leidtragende seien schließlich die Kunden, da davon auszugehen sei, dass die Kosten auf diese umgelegt werden, befürchtet Herrmann.
Auch die Argumentation der Befürworter einer solchen Steuer überzeugt den Minister nicht: „Dass eine derartige Abgabe einen solch großen ökologischen Mehrwert hat, wage ich zu bezweifeln.“ Wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Tübingen hätten bereits festgestellt, dass eine kommunale Verpackungssteuer nicht zwangsläufig zu einer deutlichen Reduzierung des Abfallaufkommens, gemessen am Gewicht der Gesamtmüllmenge, führt.
Nach Abschluss der Verbandsanhörung befasst sich das Kabinett in einem zweiten Durchgang, mit dem Gesetzesvorhaben, um es dann dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung vorzulegen.
Herrmann: „Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren“
München – Verfassungstreue im öffentlichen Dienst – Aufnahme der AfD in das Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren“ – Einzelfallprüfung stets erforderlich
Der Ministerrat hat heute dem Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zugestimmt, die AfD in das „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufzunehmen, das Teil der Bekanntmachung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (VerftöDBek) ist.
Ziel dieser Bekanntmachung ist, die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sicherzustellen. „Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Dies gilt auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Mit meinen Innenministerkolleginnen und -kollegen von Bund und Ländern bin ich mir einig: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren“, so Herrmann. „In Bayern haben wir mit dem Verfahren nach der Bekanntmachung ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können.“ Eine bloße Mitgliedschaft führt laut Herrmann jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung. „Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden.“
Das Verfahren nach der Verfassungstreue-Bekanntmachung sieht nach den Worten des Ministers vor, dass Bewerber für den öffentlichen Dienst insbesondere die Frage beantworten müssen, ob sie Mitglied in einer der im Verzeichnis aufgeführten Organisation waren oder sind oder eine solche unterstützt haben oder noch unterstützen. „Eine derartige Mitgliedschaft gibt Anlass, im Einzelfall näher zu prüfen, ob der Bewerber tatsächlich geeignet ist. Für diese Einzelfallentscheidung können dann beispielsweise auch weitere verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse abgefragt und einbezogen werden“, so der Minister.
Die Aufnahme der AfD in das derzeit über 200 Organisationen umfassende Verzeichnis ist laut dem Innenminister zum aktuellen Zeitpunkt in Bayern geboten. „Diese Entscheidung stützt sich in erster Linie auf die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die sich überwiegend auf Aktivitäten und Äußerungen mit bayerischem Bezug konzentrieren.“ Das Landesamt beobachte die AfD seit Sommer 2022, um aufzuklären, ob sie als Gesamtpartei von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht werde. „Das Verwaltungsgericht München hat die Einschätzung des Landesamtes, dass eine fortwährende Beobachtung aufgrund des Einflusses von rechtsextremistischen Aktivisten und Strömungen in der AfD sachlich begründet ist, bestätigt“, erläuterte Herrmann.
Derzeit sei laut den Verfassungsschützern weder ein Rückgang dieser extremistischen Äußerungen und Tätigkeiten zu erkennen noch zu erwarten, dass sich die gemäßigteren Strömungen innerhalb der Gesamtpartei AfD in absehbarer Zeit durchsetzen werden. „Daher ist es erforderlich, die AfD in das Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen aufzunehmen und bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst, die Mitglied der AfD sind, genau hinzuschauen“, erläuterte Herrmann. – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration