Di. Dez 10th, 2024

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kritisiert „Chancenaufenthaltsrecht“: Bundesregierung beschließt sehenden Auges massive Belastung der Sozialsysteme – Problem der „Altersarmut“ völlig ausgeblendetMünchen – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf für ein neues Aufenthaltsrecht als „völlig ungeeignet für eine Lösung von Problemen auf dem Arbeitsmarkt“ kritisiert. Herrmann sagte, er sei zwar offen dafür, dass mehr Ausländer, die länger in Deutschland bleiben dürfen, auch arbeiten können. Das Gesetz der Ampel-Koalition sei dafür aber nicht geeignet: „Die neuen Regeln sind so angelegt, dass Tausende ein Bleiberecht erhalten, ohne zu arbeiten.“ Der bereits schon jetzt hohe Anteil an Sozialhilfe-Empfängern mit Fluchtmigrationshintergrund werde weiter steigen. „Auch dem Fachkräftemangel kann man mit diesem Gesetz überhaupt nicht begegnen, weil es sich bei den langzeitgeduldeten Ausländern in der Regel nicht um qualifizierte Arbeitskräfte handelt“, so Herrmann.

Der bayerische Innenminister moniert, das Chancenaufenthaltsrecht privilegiere aufgrund seiner großzügigen Voraussetzungen selbst diejenigen, die keinerlei Initiative gezeigt haben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Die Bundesregierung blende dabei auch das Thema „Altersarmut“ völlig aus. „Für das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ muss man die Sicherung des Lebensunterhalts nicht nachweisen können“, sagt Herrmann. Für die Erteilung einer weitergehenden Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an diesen „Chancen-Aufenthalt“ sei bereits ausreichend, dass der Lebensunterhalt „überwiegend durch Erwerbstätigkeit“ gesichert wird oder eine positive Prognose für den Lebensunterhalt besteht. „Gerade bei Personen, die bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsleben keine auskömmliche Altersversorgung mehr erreichen können, ist vorgezeichnet, dass sie die Sozialsysteme im Alter erheblich belasten werden.“ Das gelte auch, wenn sie jahrelang unqualifizierten Tätigkeiten mit geringer Vergütung nachgegangen sind.

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ werde auch keine Probleme auf dem Arbeitsmarkt lösen oder gar den Fachkräftemangel lindern, ist Herrmann überzeugt. „Im Gegenteil: Es ist zu befürchten, dass der bereits jetzt hohe Anteil an Sozialhilfe-Empfängern mit Fluchtmigrationshintergrund weiter steigt.“ Laut Bundesagentur für Arbeit für Bayern waren Anfang des Jahres rund 39.000 der insgesamt rund 262.000 Sozialhilfe-Empfänger Geflüchtete, ein Anteil von 14,9 Prozent. Davon war etwa ein Drittel arbeitslos, die Übrigen zwei Drittel können ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichern. – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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