München – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht sich durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Jungen Alternative (JA) bestätigt – Keine Verfassungsfeinde im Öffentlichen Dienst – Bayern fragt JA-Mitgliedschaft bei Einstellung bereits seit 2019 ab – Bei Neueinstellungen in den Polizeivollzugsdienst Regelabfrage beim Verfassungsschutz seit 2021
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD-Organisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung sieht sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auch bezüglich der in Bayern geltenden Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst bestätigt: „Bereits seit 2019 wird im Freistaat jede Bewerberin und jeder Bewerber auch nach einer etwaigen JA-Mitgliedschaft sowie Unterstützung der JA befragt. Wird eine dieser Fragen bejaht, findet eine nähere Prüfung der Verfassungstreue statt. Denn eine derartige Zugehörigkeit begründet Zweifel daran, ob die Person jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten wird.“ Eine Berufung in das Beamtenverhältnis setze laut Herrmanns Worten aber voraus, dass diese Zweifel vorher ausgeräumt werden. „Extremisten und Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Es ist auch widersinnig, wenn Personen, die unseren Staat ablehnen, für diesen arbeiten.“
In bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes, wie der Polizei, habe der Freistaat durch die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz sichergestellt, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vor Einstellung eines Bewerbers in die Entscheidung einfließen. „Verfassungsfeinde haben keinen Platz in unseren Sicherheitsbehörden. Bei Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten fragen wir daher seit 2021 vor jeder Einstellung beim Verfassungsschutz nach, ob verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. Wer einen solchen Beruf ergreifen will, bei dem muss in besonderer Weise gewährleistet sein, dass er fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung steht.“
Ist jemand bereits im Staatsdienst beschäftigt und ergeben sich Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des Beschäftigten, findet eine anlassbezogene Überprüfung durch den Verfassungsschutz statt. „Wir fahren hier in Bayern eine ganz klare Linie: Null Toleranz bei Verfassungsfeinden jeglicher Couleur“, bekräftigte Herrmann. – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration