Mo. Dez 2nd, 2024

Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann: Stärkung der Flüchtlings- und Integrationsberatung auf den Weg gebracht – Sonderförderung in Höhe von rund 28 Millionen Euro für 2022 und 2023: 75 neue Beraterstellen und mehr Fördergelder – Freistaat unterstützt Kommunen und freie Wohlfahrtspflege

München – „Wir stärken die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Freistaat massiv und reagieren so auf den gestiegenen Beratungsbedarf durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine“, verkündete Bayerns Innen und- Integrationsminister Joachim Herrmann heute. Durch die verbesserten Förderbedingungen erhalten die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Kommunen nicht nur mehr Beraterstellen, sondern auch mehr Fördergelder. Für Herrmann steht fest: „Wir wollen den Kurs der gelingenden Integration in Bayern fortsetzen. Deshalb investieren wir 2022 und das kommende Jahr rund 28 Millionen Euro zusätzlich, um die wichtige Integrationsarbeit auch künftig bestmöglich zu unterstützen,“ so der Minister.

Wie der Integrationsminister erklärte, werde die Zahl der derzeit vorhandenen Beraterstellen von 575 auf 650 aufgestockt. Ergänzt wird dies durch eine kurzfristige Sofort-Unterstützung: Für jede Beraterstelle soll eine Unterstützungskraft auf Minijob-Basis gefördert werden können, die den ukrainischen Flüchtlingen insbesondere bei der Erstorientierung hilft. Die Verteilung der zusätzlichen Stellen auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern übernehme die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege.

Außerdem werde die Förderung der Beraterkräfte in der Flüchtlings- und Integrationsberatung um bis zu 13.000 Euro jährlich angehoben. Damit wird jeder Berater mit bis zu 65.000 Euro gefördert, was etwa den durchschnittlichen Personalkosten entspreche und damit den Eigenanteil der Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung nochmals deutlich reduzieren könne. Aber auch die hauptamtlichen Integrationslotsen profitieren von den verbesserten Förderkonditionen: In jeder Förderkommune kann zusätzlich eine weitere halbe Lotsenstelle gefördert werden, indem die Gesamtförderung um 40.000 EUR auf bis zu 100.000 EUR erhöht wird.

Herrmann würdigte auch die großartige Arbeit der Organisationen der freien Wohlfahrtspflege: „Seit Jahrzehnten setzen sie sich erfolgreich für das Wohlergehen der Menschen in Bayern ein und sind aufgrund ihrer Leistungen für das Gemeinwesen ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. Mein Dank gilt daher allen Beteiligten, die sich auch bei der Versorgung und Integration der ukrainischen Kriegsflüchtlinge einbringen und täglich Großartiges leisten.“ – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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