Fr. Mrz 29th, 2024

Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann stellt klar: Jugendliche können auch außerhalb des Vereins in Hallenbädern und Fitnessstudios Sport treiben

München – Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat heute klargestellt, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler, die älter als zwölf Jahre sind und die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, weiterhin ins Hallenbad zum Schwimmen oder ins Fitnessstudio gehen können. „Es hat sich das Gerücht verbreitet, ungeimpfte Jugendliche dürften nur noch im Rahmen des Vereinssports ein Hallenbad oder Fitnessstudio besuchen. Das ist falsch.“

In der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist laut Sportminister klar festgestellt, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, an sportlichen, musikalischen und schauspielerischen Eigenaktivitäten zugelassen werden können. Herrmann: „Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung macht hier keinen Unterschied zwischen Vereinssport oder ob jemand privat seine Bahnen in einem Hallenbad zieht.“

Herrmann appellierte dennoch an alle Jugendlichen, sich schnellstmöglich impfen zu lassen. „Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere. Die Impfquote bei den Jugendlichen unter 18 Jahren ist noch viel zu niedrig. Gerade diese Altersgruppe steckt sich am häufigsten mit dem Corona-Virus an.“ –  Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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