Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann zur Einbürgerungsstatistik 2020: Mehr als 20.000 Einbürgerungen sind starkes Zeichen erfolgreicher Integration – Einbürgerungsanträge künftig auch onlineMünchen – Als starkes Zeichen erfolgreicher Integration hat Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann die mehr als 20.000 Einbürgerungen des Jahres 2020 in Bayern bezeichnet. Zwar sei die Zahl der Einbürgerungen in Bayern mit 20.192 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 3,7 Prozent gesunken.
„Trotz des leichten Rückgangs liegt die Zahl insgesamt jedoch deutlich über den Zahlen der Vorjahre“, bilanzierte Herrmann bei der Vorstellung der Einbürgerungsstatistik 2020 für den Freistaat. „2018 waren es 18.062 und 2017 nur 15.638 Einbürgerungen.“ Der kurzfristige Rückgang stehe zum einen im Zusammenhang mit Corona, denn auch die Einbürgerungsbehörden hätten bei der Bewältigung der pandemiebedingten Notsituation Unterstützung geleistet und so weniger Einbürgerungsanträge bearbeiten können. Zum anderen ist die Zahl der Einbürgerungen von britischen Staatsbürgern vor dem Hintergrund des Brexit inzwischen wieder zurückgegangen.
Die 2020 eingebürgerten Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union machen nach rund 44 Prozent im Jahr 2019 nunmehr einen Anteil von rund einem Drittel aus. „Das liegt vor allem daran, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU angehört und nun statistisch bei den Drittstaaten erfasst wird.“ Zu den Hauptherkunftsstaaten aus der EU zählten im vergangenen Jahr Rumänien mit 2.257, Italien mit 942, Polen mit 679, Bulgarien mit 519 und Ungarn mit 506 Eingebürgerten.
Hauptherkunftsstaat außerhalb der Europäischen Union war die Türkei mit 1.636 Eingebürgerten. Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien und der Kosovo bringen es zusammen auf 1.699 Einbürgerungen. Aus dem Irak kamen 1.487 Eingebürgerte, gefolgt vom „neuen“ Drittstaat Großbritannien mit nunmehr 905.
Wie Innenminister Joachim Herrmann weiter mitteilte, stellt der Freistaat ab sofort nach der erfolgreich abgeschlossenen Pilotphase als erstes Bundesland allen Staatsangehörigkeitsbehörden in Bayern einen Online-Dienst für Einbürgerungsanträge bereit. Nach Freischaltung des Dienstes durch die einzelnen Behörden können Bewerber die Einbürgerung demnächst flächendeckend in Bayern auch online beantragen. Hierfür steht im Internet im BayernPortal unter https://www.freistaat.bayern bei den Leistungen „Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung“ ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung.
Herrmann gratulierte nach der Vorstellung der Einbürgerungsstatistik vier Eingebürgerten zu ihrer neuen deutschen Staatsbürgerschaft:
Es handelt sich um
eine thailändische Staatsangehörige, die in Regensburg lebt und in Berlin Wirtschaftsingenieurwesen studiert hat. Sie ist als Referentin für Sicherheitsmanagement bei einer Verkehrsgesellschaft tätig.
einen bislang russischen Staatsangehörigen aus München, der in seinem Heimatland Medizin studiert und sich in Deutschland als Facharzt weitergebildet hat. Derzeit ist er als Arzt in einem Rheumazentrum in Oberbayern tätig.
einen britischen Staatsangehörigen aus München, der in Großbritannien Mathematik studiert hat und seit 2010 als Projektmanager bei einem international tätigen Konzern arbeitet.
eine ukrainische Staatsangehörige aus Augsburg, die hier zur Schule gegangen ist und ein Masterstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat. Sie arbeitet derzeit bei einem Münchner Unternehmen als Consultant. – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration