Mo. Okt 14th, 2024

Wiesbaden: Der hessische Landesverband der AfD darf als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Das hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden.

Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen, die sich gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip richteten. Die hessische AfD verwende erniedrigende Bezeichnungen oder unangemessene und unhaltbare Vergleiche, die bei den Zuhörern Hass oder Neid hervorrufen sollen. So könne der Boden für ein unfriedliches Verhalten vor allem gegenüber Flüchtlingen und Muslimen bereitet werden. Die AfD hatte sich zuvor mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt und gefordert, eine Beobachtung zu unterlassen. Jetzt hat sie angekündigt, Beschwerde einzulegen. – BR

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