Do. Dez 12th, 2024

Bayerns Gesundheitsminister: Öffnungsperspektive ist vom weiteren Infektionsgeschehen abhängigMünchen – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat angesichts der steigenden Corona-Zahlen dazu aufgerufen, die Infektionsschutz-Regeln konsequent zu beachten. Holetschek betonte am Mittwoch (17.03.) in München: „Die aktuelle Entwicklung ist ein deutliches Warnsignal: Innerhalb weniger Tage hat das Infektionsgeschehen in Bayern stark zugenommen und liegt heute bei einem Inzidenzwert von 91,7. Damit sinken die Chancen auf weitere Lockerungen.“

Der Minister verwies darauf, dass zusätzliche Öffnungsschritte in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig sind. Erforderlich ist – neben den Schwellenwerten einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 bzw. 100 – eine stabile oder rückläufige Entwicklung des Infektionsgeschehens in den zurückliegenden zwei Wochen. Holetschek erläuterte: „Ferner muss sich dieser Trend aus infektionsschutzfachlicher Prognose voraussichtlich auch in den darauffolgenden Tagen fortsetzen.“

Der Minister fügte hinzu: „Klar ist: Bei erheblichen Schwankungen oder sogar einem kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen können keine weitergehenden Öffnungen verantwortet werden. Vielmehr müssen Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Wer versucht, diese Regelungen mit Spitzfindigkeiten zu umgehen, gefährdet unser Gesundheitssystem und trägt auch wesentlich zu einer Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger bei.“

Für den Erlass der notwendigen Allgemeinverfügungen für inzidenzabhängige Maßnahmen sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Diese erstellen in diesem Zusammenhang eine Prognose auf Grundlage der Entwicklung der letzten 14 Tage und berücksichtigten dabei auch eine Beurteilung der Infektionslage anhand der konkreten Umstände im örtlichen Einzugsbereich.

Holetschek betonte: „Diese Entscheidungen müssen vernunft- und sachgeleitet erfolgen, denn sonst wird ein Öffnungsschritt ein Schritt zurück. Es ist besser, vorsichtig zu bleiben, als einen weiteren Anstieg der Neuinfektionen zu riskieren.“ – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Die 12. Infektionschutzmaßnahmenverordnung ist im Internet zu finden unter:  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12

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