Fr. Mrz 29th, 2024

München – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek stärkt die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und deren Angehörige im Freistaat. Der Minister betonte am Donnerstag anlässlich der Übergabe des Förderschecks für den Pflegestützpunkt Landkreis Dachau an den Bezirk Oberbayern und den Landkreis Dachau: „In unserer Gesellschaft werden die Menschen immer älter und damit auch häufiger pflegebedürftig. Unabhängig davon, ob sich ein Pflegebedarf langsam ankündigt oder plötzlich entsteht: Für den Menschen, der die Pflege benötigt, und dessen Angehörige ist die Situation oft sehr emotional. Um diese Herausforderung zu meistern und die Pflege so zu organisieren, wie es für die Betroffenen am besten passt, brauchen sie wohnortnahe Unterstützungs- und Beratungsangebote. Genau da stehen die Pflegestützpunkte zur Seite.“

Holetschek ergänzte: „Die Pflegestützpunkte beraten die Betroffenen ganz individuell vor Ort und finden passgenaue Lösungen für die Bedürfnisse und damit zum Wohl der Pflegebedürftigen. Ich freue mich, dass ich heute dem Bezirk Oberbayern und dem Landkreis Dachau die Förderbescheide für den ‚Pflegestützpunkt Landkreis Dachau‘ überreichen darf. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein im Gesundheits- und Pflegeland Bayern! Die Pflegestützpunkte sind eine wichtige Säule, um die pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auch für die Zukunft gut aufzustellen.“

Der Minister unterstrich: „Die Zahl der Pflegestützpunkte hat sich seit 2019 verfünffacht. Mittlerweile gibt es in Bayern 46 Pflegestützpunkte. Und die nächsten Pflegestützpunkte sind bereits in der Pipeline. Das ist eine erfreuliche Entwicklung – und besonders bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass die Kommunen zum Beispiel durch die Corona-Pandemie vor vielen Herausforderungen stehen.“

Holetschek ergänzte: „Dieses tolle Signal zeigt, wie wichtig und ernst wir in Bayern die Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nehmen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Pflege (LfP) unterstützen wir den Ausbau der wohnortnahen Beratungsstrukturen und fördern den Aufbau neuer Pflegestützpunkte sowie die Vernetzung der bestehenden Strukturen bereits seit mehreren Jahren.“ Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke können gemeinsam mit den Pflege- und Krankenkassen Pflegestützpunkte einrichten.

Holetschek erläuterte: „Seit 2019 können Pflegestützpunkte eine einmalige Anschubfinanzierung beantragen. Zusätzlich besteht für die Pflegestützpunkte seit 2021 die Möglichkeit einer Regelförderung mit bis zu 20.000 Euro pro Jahr. Bei einer räumlichen Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige erhöht sich die Förderpauschale für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro. Das ist gut investiertes Geld!“ Zuwendungsempfänger sind die Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunkts beteiligen. – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten finden Sie unter www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/pflegestuetzpunkte und www.lfp.bayern.de/foerderung-von-pflegestuetzpunkten/.

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