München: Bayerns Gesundheitsminister Holetschek hat sich kritisch zur Frist für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht geäußert.
Diese soll ab dem 15. März für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Im Interview mit der „Mediengruppe Münchner Merkur tz“ sagte er, gegebenenfalls müsse die Bundesregierung den Zeitrahmen noch einmal überdenken. Dafür führte er zwei Gründe an: Zum einen muss seiner Ansicht nach geklärt werden, wie die pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall aufrechterhalten werden kann. Zum anderen nannte er den Impfstoff Novavax, der Ende Februar ausgeliefert werden soll und das erste in Deutschland verfügbare Vakzin auf Proteinbasis ist. Das könne eine positive Rolle dabei spielen, manche Menschen von einer Impfung zu überzeugen, so Holetschek. – BR