Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister bringt am Freitag Initiative in den Bundesrat einMünchen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich intensiv dafür ein, dass die Leiharbeit in der Pflege eingedämmt wird. Holetschek betonte am Donnerstag in München: „Am morgigen Freitag werde ich in Berlin eine bayerische Initiative im Bundesrat einbringen, mit der die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden soll. Denn die zunehmende Inanspruchnahme der Leiharbeit vor allem in Krankenhäusern bringt viele Probleme mit sich.“
Holetschek erläuterte: „Deutschlandweit haben im Jahr 2022 rund 65 Prozent der Krankenhäuser Leih- und Zeitarbeitskräfte im Pflegedienst eingesetzt – das ist ein besorgniserregender Trend. Denn Leiharbeit kann nicht die Lösung gegen den Fachkräftemangel sein! Deshalb muss die Bundesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen und das Stammpersonal zu stärken.“
Der Minister unterstrich: „Es muss alles dafür getan werden, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Leiharbeit nur noch in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. Die Lösung liegt auf der Hand: Die Arbeitsbedingungen des Stammpersonals müssen so gut sein, dass sie ihren Beruf in ihrem Unternehmen weiter ausüben. So wird die Inanspruchnahme von Leiharbeit zur Sicherstellung einer Rund-um-Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern einerseits gar nicht erforderlich. Und andererseits fehlt bei guten Arbeitsbedingungen der Anreiz für Beschäftigte zum Wechsel in die Leiharbeit.“
Der Minister fügte hinzu: „Leiharbeit in der Pflege kann zwar in Einzelfällen erforderlich sein, um beispielsweise Belegungsspitzen oder Erkrankungswellen beim Personal abzufedern. Aber sie kann keine Dauerlösung sein. Denn Leiharbeitnehmer müssen unbeliebte Schichten wie in der Nacht und an den Wochenenden oft vertraglich geregelt nicht wahrnehmen, gleichzeitig bekommen sie häufig mehr Geld als das Stammpersonal.“
Holetschek warnte: „Diese doppelte Bevorteilung gegenüber der Stammbelegschaft von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern kann für Unruhe und ein negatives Betriebsklima sorgen. Betroffene berichten, dass Verwerfungen zwischen Leiharbeitskräften und Stammpersonal sie immens belasten. Es ist deshalb höchste Zeit zu handeln – vor allem, was die Leiharbeit im Krankenhaus betrifft.“
Holetschek unterstrich: „Der Bundesrat soll daher die Bundesregierung auffordern, eine Regelung auf den Weg zu bringen, um die Gleichbehandlung von Stammpersonal einerseits und Leiharbeitskräften andererseits in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten. Dem entgegenstehende Abreden sollen für unzulässig erklärt und Verstöße sanktioniert werden.“
Der Minister ergänzte: „Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, ob durch bundesrechtliche Regelungen überzogene Vergütungen der Leiharbeitsunternehmen im Pflegebereich unterbunden werden können, etwa in Form eines Vergütungsdeckels. Zudem soll der Bund prüfen, ob bei der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an das Leiharbeitsunternehmen die besondere Situation in der Pflege berücksichtigt werden kann.“
Holetschek betonte: „Der Trend zur Leiharbeit in der Pflege muss zudem dadurch eingedämmt werden, dass vor allem die Arbeitsbedingungen für das Stammpersonal in den Einrichtungen verbessert werden. Ansatzpunkte sind zum Beispiel verlässliche Dienstpläne durch Etablierung von belastbaren Ausfallkonzepten wie etwa Springermodelle. Bayern hat zur Erreichung dieser Zielsetzung bereits den ersten Schritt getan und fördert die Etablierung von Springerkonzepten in der Langzeitpflege mit 7,5 Millionen Euro.“
Der Minister ergänzte: „Um langfristig und flächendeckend Ausfall- bzw. Springerkonzepte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen umzusetzen, brauchen wir praktikable, finanzierbare und effiziente Lösungen. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) der Bundesregierung wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, Pflegeeinrichtungen zu verpflichten und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, für ihre Pflegekräfte belastbare Personalausfall-Konzepte aufzustellen. Insbesondere im Bereich der Langzeitpflege muss die Bundesregierung zudem sicherstellen, dass entstehende Mehrkosten für Springerkonzepte nicht auf die ohnehin finanziell stark belasteten Pflegebedürftigen abgewälzt werden.“
Holetschek fügte hinzu: „Auch den Krankenhäusern müssen entstehende Mehrkosten zur Schaffung von Springerpools sowie übertarifliche Vergütungen für das Springerpersonal gesichert refinanziert werden.“ – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege