Do. Mrz 28th, 2024

Berlin: Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA hat enttäuscht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bettensteuer reagiert.
Er appellierte, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, in weiteren Städten und Gemeinden eine solche Übernachtungssteuer einzuführen. Ähnlich äußerte sich der Hotelverband IHA. Das Verfassungsgericht hatte am Vormittag entschieden, dass diese Abgabe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die höchsten deutschen Richter halten es sogar für rechtens, dass künftig auch Geschäftsreisende die Bettensteuer zahlen. Aktuell erheben mindestens 40 Kommunen diese Abgabe, die pro Gast und Nacht anfällt – Tendenz steigend. In Bayern gibt es sie bisher nicht. Geklagt hatten Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg. – BR

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