Sa. Nov 2nd, 2024

Karlsruhe: Die Betreiber zweier Hotels in Bremen sind mit ihren Entschädigungsklagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.

Die Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt seien rechtmäßig gewesen, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht. Die beiden Bremer Hotels sind Teil einer bundesweiten Hotelkette. Die Betreiber forderten Entschädigungen für die Einnahmeausfälle in den Jahren 2020 und 21. Damals waren unter anderem Beherbergungsverbote und Gaststättenschließungen angordnet worden. Die staatlichen Corona-Hilfen hätten die Ausfälle nicht ausreichend kompensiert, argumentierten die Kläger. – BR

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