Mo.. Okt. 5th, 2026

Berlin: Bundesjustizministerin Hubig will den Schutz queerer Menschen ins Grundgesetzes aufnehmen. Artikel 3 Absatz 3 verbietet unter anderem bereits die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, Sprache, Herkunft, Religion oder politischen Anschauung.

Die SPD-Ministerin sagte der Rheinischen Post, es sei nur logisch, dort auch eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität zu verbieten. Sie will nach eigenen Angaben dazu in der Regierung Gespräche führen. In Teilen der Union gibt es Vorbehalte gegen eine entsprechende Grundgesetzänderung. – BR

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