München – Bayerns Gesundheitsministerin: 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist seit dem heutigen Mittwoch (9.12.) in Kraft
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat die Bürgerinnen und Bürger zum Durchhalten im Kampf gegen die Corona-Pandemie aufgerufen und zum Umsetzen der neuen Schutzmaßnahmen aufgefordert. Huml sagte am Mittwoch in München: „Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung. Die anhaltend hohen Infektions- und Todeszahlen zeigen deutlich, dass wir mehr tun müssen als der bisherige Lockdown light. Deswegen handeln wir jetzt entschlossen und kraftvoll.“
Die Ministerin ergänzte: „Was mich besonders beunruhigt, sind die hohen Sterbezahlen. Deutschlandweit sterben inzwischen Tag für Tag so viele Menschen an Corona, als würde jeden Tag ein voll besetztes Passagierflugzeug abstürzen. Das müssen wir mit allen Mitteln stoppen.“
Der Bayerische Landtag hatte am Dienstag die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestätigt. Huml erläuterte: „Die neuen Regeln treten heute mit der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Damit gelten ab sofort weitere Vorschriften unter anderem für Alten- und Pflegeheime, Schulen und den Grenzverkehr sowie strengere Ausgangsregelungen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Zahl der Kontakte deutlich zu reduzieren – denn solange wir noch nicht flächendeckend impfen können, sind strenge Kontaktbeschränkungen das einzige Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken.“
Die Neuerungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können im Einzelnen unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-711/
In den Alten- und Pflegeheimen in Bayern müssen Besucherinnen und Besucher ab sofort einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorweisen und eine FFP-2-Maske tragen. Zudem muss sich das Pflegepersonal zwei Mal pro Woche testen lassen. Huml erklärte: „Dafür setzen wir sowohl auf die dankenswerte Unterstützung der Hilfsorganisationen als auch auf die Testmöglichkeiten etwa bei den kommunalen Testzentren. Unser Ziel bei diesen Regelungen ist es, für Personal und Besucher lebensnahe Lösungen anzubieten, um Besuche gerade an Weihnachten und darüber hinaus möglich zu machen und Infektionsrisiken für die pflegebedürftigen Menschen einzudämmen.“
Zudem gelten strengere Ausgangsbeschränkungen. Huml sagte: „Jeder darf seine Wohnung nur noch aus triftigen Gründen wie etwa für Arztbesuche, Arbeit, Schule, Einkauf oder den Besuch eines weiteren Hausstandes verlassen. In Hotspots ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen gilt zwischen 21.00 und 5.00 Uhr eine erweiterte Ausgangssperre. Dann darf man das Haus beispielsweise nur verlassen, um seinen Beruf auszuüben, für medizinische Notfälle oder die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen oder Sterbenden. An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember ist außerdem die Teilnahme an einem Gottesdienst (insb. Christmette) erlaubt.“
In den Schulen gilt ab sofort Wechselunterricht ab Jahrgangsstufe 8, an Berufsschulen wird komplett auf Distanzunterricht umgestellt. Ausnahmen gelten nur für die jeweils letzte Jahrgangsstufe. Im kleinen Grenzverkehr dürfen nur noch Pendler für berufliche oder Ausbildungszwecke und Personen, die für bis zu 72 Stunden enge Angehörige besuchen wollen, ohne negatives Testergebnis die Grenze passieren. Alle weiteren privaten Reisenden, die aus dem grenznahen Raum nach Bayern einreisen, benötigen ein negatives Corona-Testergebnis oder müssen bis zu zehn Tage in Quarantäne.
Huml betonte: „Ich weiß, dass viele Menschen durch all diese Einschränkungen an ihre psychischen und physischen Grenzen kommen. Aber wir müssen jetzt alle gemeinsam durchhalten. Gerade in der Weihnachtszeit appelliere ich an die Menschen in Bayern, sich gegenseitig in dieser schwierigen Phase zu unterstützen und Rücksicht zu nehmen. Unser Ziel ist es, wieder einen Inzidenzwert von 50 oder weniger Neuinfektionen zu erreichen. Das müssen wir schaffen, um unsere Krankenhäuser zu entlasten. Und das müssen wir schaffen, um Menschenleben zu retten. Denn Corona ist weiterhin lebensgefährlich und hoch ansteckend.“ – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit