Bundesrat stimmt Bayerns Antrag zur Hundekennzeichnung zuMünchen – Der Bundesrat hat heute den Weg für eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde geebnet. Ziel des von Bayern initiierten Antrags ist insbesondere, Hunde aus illegalem Welpenhandel leichter zu erkennen. Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München:
„Seit Beginn der Corona-Pandemie boomt die Nachfrage nach Haustieren. Illegaler Welpenhandel ist nicht hinnehmbar. Bayern will den unseriösen Handel unterbinden. Es ist nicht akzeptabel, dass mit dem Leid der Tiere das große Geld verdient wird. Das finanzielle und persönliche Risiko für Verkäufer und Transporteure illegal eingeführter Tiere muss größer werden.
Der heutige Beschluss des Bundesrates ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn Hunde einheitlich gekennzeichnet und registriert werden müssen, erschweren wir das Geschäft der illegalen Hundehändler. Auch die Eigentümer ausgesetzter Tiere können damit leichter ermittelt werden. Damit die Tiere im Ernstfall gut betreut werden können, hat der Freistaat bereits ein Förderprogramm für die Tierheime in Bayern aufgelegt.“ Die Bundesregierung wurde heute im Rahmen der zur Änderung anstehenden Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes vom Bundesrat aufgefordert, entsprechende rechtliche Voraussetzungen zu schaffen und Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden zu erlassen. Dafür muss der Bund das Tierschutzgesetz ändern.
Während der Corona-Pandemie hat die Haltung von Hunden deutlich zugenommen. In vielen Fällen handelt es sich dabei um geschmuggelte Welpen aus dem Ausland, deren Verkauf meist über das Internet angebahnt wird. Über eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht und bundeseinheitliche Vorgaben zur Art der Kennzeichnung können aus illegalen Welpentransporten stammende Hunde leichter erkannt werden. Mit dem Wegfall der coronabedingten Reisebeschränkungen besteht zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass zahlreiche dieser oft spontan angeschafften Hunde ausgesetzt oder zurückgelassen werden. Um auch die Rückverfolgbarkeit von ausgesetzten Hunden zu ermöglichen und damit die Begleichung der Kosten für ihre Unterbringung sicherzustellen, ist eine Kennzeichnung und Registrierung der Tiere eine wichtige Maßnahme. Das Bayerische Umweltministerium prüft darüber hinaus weitere mögliche Handlungsoptionen, um den illegalen Welpenhandel einzudämmen. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz