Waidhofen, Westerbach, 19./20.01.2026 – Mitte Januar stellten Spaziergänger im nördlichen Bereich von Westerbach, Gemeinde Waidhofen, eine Biberfalle an einem Bachlauf fest.
Von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen wurde für diesen Bereich jedoch keine Fanggenehmigung erteilt. Eine Überprüfung der Örtlichkeit durch das Landratsamt am darauffolgenden Tag ergab, dass die Biberfalle zwischenzeitlich wieder entfernt wurde. Bei der Polizeiinspektion Schrobenhausen werden in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde nun Ermittlungen aufgrund eines Vergehens gegen das Bundesnaturschutzgesetz geführt. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Schrobenhausen unter der Telefonnummer 08252/8975-0 entgegen. – Polizeiinspektion Schrobenhausen
