Fr. Apr 19th, 2024

München: Im sogenannten Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten wegen Vergewaltigung eines Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Mann hatte gestanden, dass er das Kind im Sommer 2019 am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und missbraucht hat. Als Tarnung zog er eine Wolfsmaske über sein Gesicht. Der 45-Jährige ist bereits vorbestraft und war nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen worden. Kurz vor der Vergewaltigung waren seine Auflagen gelockert worden. – BR

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