Fr. Mrz 29th, 2024

Wien: Die österreichische Regierung hat ihren Gesetzesentwurf für die geplante Impfpflicht gegen das Corona-Virus vorgestellt.
Demnach soll sie ab Februar für alle über 18 Jahre gelten, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Zuvor war von einer Altersgrenze von 14 Jahren die Rede gewesen. Ausnahmen gibt es für Schwangere und für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wer positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist, hat nach seiner Genesung sechs Monate Zeit, dann greift die Impfpflicht ebenfalls. Ab Mitte März soll der Impfstatus dann auch kontrolliert werden, beispielsweise im Straßenverkehr. Wer einer Aufforderung zum Impfen nicht nachkommt, muss mit Strafen zwischen 600 und 3600 Euro rechnen. Das Gesetz soll kommende Woche im Nationalrat beschlossen werden, was aufgrund der Mehrheitsverhältnisse aber als Formsache gilt. – BR

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