BGH-Urteil zu Impf-Karikatur: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche karikaturhafte Abbildung das historisch einzigartige Unrecht in den Konzentrationslagern verschleiere und bagatellisiere.
Auf dem Bild ist das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem veränderten Schriftzug „Impfen macht frei“ zu sehen. Es war während der Corona-Pandemie gepostet worden. – BR