Do. Apr 18th, 2024

München: Ab sofort entfällt in Bayern für Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung die Testpflicht bei 2G-plus-Veranstaltungen bereits unmittelbar nach der Impfung.
Das hat das Kabinett beschlossen und damit die bisherige Frist von 14 Tagen gestrichen. Als Geboostert gilt künftig auch, wer von einer Corona-Infektion genesen und doppelt geimpft ist. Wenn die Erstimpfung mit dem Präparat von Johnson & Johnson erfolgte, sind in Bayern laut Gesundheitsminister Holetschek weiterhin zwei zusätzliche Spritzen mit einem RNA-Impfstoff notwendig, um als geboostert zu gelten. In der Gastronomie hält die Staatsregierung an der 2G-Regel ohne zusätzliche Testpflicht fest. Der Freistaat setzt damit die beim Bund-Länder-Treffen beschlossenen strengeren Regeln für Gaststätten nicht um. – BR

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