Augsburg – Im Betrieb braucht es jemanden, der dem Arbeitgeber auf die Finger schaut: Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur rund 38.160 Beschäftigte in rund 2.400 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber dem Chef: Viele der Beschäftigten im Kreis Neuburg-Schrobenhausen haben keine Arbeitnehmervertretung. Dabei ist jeder fehlende Betriebsrat eine vertane Chance“, sagt Laura Schimmel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über Überstundenkonten bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich um gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Und genauso darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und anschließend übernommen werden“, sagt Schimmel. Ein Betriebsrat sei das „Sprachrohr der Belegschaft gegenüber dem Chef“, so die Geschäftsführerin der NGG Schwaben.
Die Situation vieler Beschäftigter sei durchaus kritisch: Viele Branchen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen spürten bereits die aktuelle Wirtschaftskrise. Außerdem plane die neue Bundesregierung Änderungen für Arbeitsbedingungen. Dazu zähle etwa das Abrücken von der täglichen Höchstarbeitszeit, das Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung in vielen Betrieben im Kreis Neuburg-Schrobenhausen haben werde, so die NGG Schwaben.
„Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, dass es einen Betriebsrat gibt. Der macht das, was ein einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die Interessen der gesamten Belegschaft ein. Und er kümmert sich auch um Einzelfälle – um individuelle Probleme von Beschäftigen“, sagt Laura Schimmel. Ein Betriebsrat sei wichtig für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.
Die NGG Schwaben appelliert daher an die Beschäftigten der Unternehmen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu gründen: „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben. Je mehr Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt Schimmel.
Von Hotels bis zur Ernährungswirtschaft – die NGG Schwaben bietet für ihre Branchen eine „Starthilfe“ für die Gründung eines Betriebsrats an: region.schwaben@ngg.net oder (0821) 15 20 88-0.
Wir danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Darüber hinaus lassen wir Ihnen im Anhang dieser Mail ein Foto zukommen, das Sie im Zusammenhang mit dem Thema dieser Pressemitteilung frei verwenden können. Angaben zu Bildrechten finden Sie in der angehängten PDF-Datei. – Laura Schimmel, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Schwaben
