– 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt am Freitag, 09. April 2021 bei 148,00– Geltung der Regelungen für Einstufung im Inzidenzbereich über 100
Neuburg – Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldet am Freitag, 09. April 2021, eine 7-Tage-Inzidenz (Robert Koch-Institut) von 148,00. Damit gelten für die Tagesbetreuungsangebote für Kinder und Jugendliche des Landkreises ab Montag, 12. April 2021, die Regelungen bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Das heißt: Die Einrichtungen sind geschlossen. Es findet eine Notbetreuung statt, in der nur die Kinder betreut werden, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.
In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen festgelegt. Zur Information der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegestellen, der Ferientagesbetreuung und der organisierten Spielgruppen gibt die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt. Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntag.
Information für Schulen
– 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt am Freitag, 09. April 2021 bei 148,00
– Geltung der Regelungen für Einstufung im Inzidenzbereich über 100
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldet am Freitag, 09. April 2021, eine 7-Tage-Inzidenz (Robert-Koch Institut) von 148,00. Damit gelten in den Schulen des Landkreises ab Montag, 12. April 2021, die Regelungen im Falle einer 7-Tage-Inzidenz über 100.
Demnach gilt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab Montag, 12. April 2021, Folgendes:
Grundschulen / Grundschulstufe der Förderzentren:
– Es findet Distanzunterricht statt.
– Abweichend hiervon findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe
– Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann
oder
– Wechselunterricht
statt.
Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen:
– Es findet Distanzunterricht statt.
– Abweichend hiervon findet in der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100
– Präsenzunterricht soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann
oder
– Wechselunterricht
statt.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt zudem für alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich eine Testpflicht. Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.
Die schulvorbereitenden Einrichtungen sind geschlossen. Es findet eine Notbetreuung statt.
In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen festgelegt. Zur Schulen macht die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt. Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des (RKI COVID-19 Germany (arcgis.com)
Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. – Jonas Faller, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen