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Inzidenzeinstufung für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen am Samstag, 29. Mai 2021Neuburg – Ab Montag, 31. Mai 2021, gelten im Landkreis Neubug-Schrobenhausen neue Regelungen. Da die 7-Tage-Inzidenz (RKI) an fünf aufeinander folgenden Tagen vom 25. Mai 2021 bis einschließlich dem 29. Mai 2021 den Wert von 50 unterschritten hat, sind weitere Erleichterungen möglich. Im Bereich der Kontaktbeschränkungen ändert sich vorerst nichts, hier gilt weiterhin die Regelung max. fünf Personen aus zwei Hausständen.

Zusammengefasst gilt – unter Berücksichtigung der weiteren Hygienemaßgaben, insbesondere der einschlägigen Rahmenhygienekonzepte – im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen im Wesentlichen das Folgende:

Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 sind Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, erlaubt. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.

Einzelhandel
Die Öffnung von Ladengeschäften aller Art mit Kundenverkehr ist zulässig.

Handwerksbetriebe und körperferne Dienstleistungen
Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.

Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen können nach vorheriger Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung angeboten werden. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich

Museen, Ausstellungen
Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten ist eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung nicht erforderlich.

Laien-und Amateurensembles
Proben für Laien- und Amateurensembles sind möglich.

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig.
Hundeschulen

Hundeschulen
sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

Tagesbetreuung für Vorschulkinder
Die Kindertagesbetreuungen können ab Montag, 31. Mai 2021, regulär öffnen.

Übernachtungsangebote
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, insbesondere Hotels, Beherbergungsbetriebe, Jugendherbergen und Campingplätze, sind wieder möglich. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen. – Christoph Unterburger, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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