Do. Mrz 28th, 2024

Sie hatte tatenlos dabei zugesehen, wie eine Fünfjährige in einem Hof im Irak angekettet wurde und dort verdurstete. Im Terror-Prozess gegen Jennifer W. ist nun das Urteil gefallen. Die IS-Rückkehrerin muss für zehn Jahre ins Gefängnis.

München – Im Terror-Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist das Urteil gefallen: Die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen ist vom Oberlandesgericht München unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Die junge Frau wirkte geschockt von dem Urteil, blickte erst hilfesuchend zu ihrem Anwalt und dann nach oben an die Decke des Gerichtssaals A 101. Als der Vorsitzende Richter Joachim Baier die Entscheidung des Gerichts begründete, schaute sie auf ihre Hände hinunter.

Die Tortur des jesidischen Mädchens
Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen vorgeworfen, als Mitglied des Islamischen Staates (IS) im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ. Das Kind sei „wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt“ gewesen, sagte Richter Baier. Die Angeklagte habe „von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand“. Sie habe aber „nichts unternommen“, um dem Mädchen zu helfen – obwohl ihr das „möglich und zumutbar“ gewesen sei.

Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre.

Anklage forderte lebenslänglich
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung dagegen eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS.

Der Angeklagten seien die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen, als sie in den Irak ausreiste, um sich der Organisation anzuschließen, betonte das OLG. Jennifer W. und ihr Ehemann hätten die Mutter des gestorbenen Mädchens als Haussklavin ausgebeutet, führte Richter Baier in der Urteilsbegründung aus. Die Frau sei täglich geschlagen worden. Jennifer W. habe ihren Mann oft dazu angestachelt. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die „Vernichtung der jesidischen Religion“ und die „Versklavung des jesidischen Volkes“ unterstützt.

Jennifer W. bestreitet Schuld
Die 2014 in den Irak gereiste W. hatte während des Prozesses in der bayerischen Landeshauptstadt nicht bestritten, sich damals der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben. Allerdings bestritt sie dabei eine Mitverantwortung für den Tod des Kinds. Sie habe den Handlungen ihres Ex-Mannes machtlos gegenübergestanden und das Mädchen nicht einfach losbinden können. Ihr damaliger Partner muss sich vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt unter anderem wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.

Jennifer W. erhob Vorwürfe gegen die Justiz. „Der vielzitierte Satz ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ kam in meinem Fall nicht zum Tragen“, sagte sie in ihrem Schlusswort vor Gericht. An ihr solle offenbar ein Exempel statuiert werden für alles Unrecht, das unter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geschehen sei.

Jesidin: Prozess ein großer Moment
Der Prozess gegen Jennifer W. hatte im April 2019 Schlagzeilen gemacht, auch weil eine äußerst prominente Anwältin anfangs eine zentrale Rolle spielt: die Menschenrechtsexpertin und Ehefrau des Schauspielers George Clooney, Amal Clooney, die die Nebenklägerin und Mutter des getöteten Mädchens vertritt, vor Gericht in München aber nie erschien. Vor dem Prozess ließ sie in einer gemeinsamen Erklärung der Nebenklage und der jesidischen Organisation Yazda verlauten: „Jesidische Opfer warten schon viel zu lange auf ihre Gelegenheit, vor Gericht auszusagen.“

Nach Yazda-Angaben war der Münchner Prozess seinerzeit die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. Die Jesidin und Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad nannte den Prozess einen großen Moment und ein wichtiges Verfahren für alle jesidischen Überlebenden. „Jeder Überlebende, mit dem ich gesprochen habe, wartet auf ein und dieselbe Sache: Dass die Täter für ihre Taten gegen die Jesiden, insbesondere gegen Frauen und Kinder, verfolgt und vor Gericht gestellt werden.“ – BR

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