Berlin: Bundesjustizministerin Hubig will das Sorge- und Umgangsrecht für Gewalttäter verschärfen.
Wer seine Partnerin bedrohe oder schlage, müsse damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr oder nur noch im Beisein einer Begleitperson sehen dürfe, sagte sie den Funke-Medien. Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich nur dann eingeschränkt werden, wenn dem Kind selbst Gewalt angetan wird. – BR