Sa.. Apr. 18th, 2026

Berlin – Das Bundesjustizministerium setzt sich auf europäischer Ebene für eine sogenannte „Nur ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht ein – zumindest wenn Jugendliche betroffen sind. Das berichtet die Zeitung „Welt“.

In der EU wird zur Zeit an einer Neufassung einer Richtlinie verhandelt, die den sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen soll. Bislang gilt in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“. Dies bedeutet: Ein Täter macht sich dann strafbar, wenn das Opfer zeigt, dass es eine sexuelle Handlung nicht möchte. Bei „Ja heißt Ja“ müssen alle Beteiligten in den Sex einwilligen. – BR

Kommentar verfassen