Berlin: Die Bundesregierung hat auch eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts auf den Weg gebracht.
Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf, der die Befugnisse des Bundeskartellamts spürbar erweitern soll. Demnach soll die Behörde künftig nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen müssen, sondern bereits bei einer Störung des Marktes aktiv werden können. Unabhängig davon kündigte das Kartellamt an, Apple unter eine verschärfte Wettbewerbsaufsicht stellen zu wollen. Die Behörde stufte den iPhone-Konzern als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ein. Apple will gegen die Entscheidung Berufung einlegen. – BR