Do. Mrz 28th, 2024

Karlsruhe: Zur Bundestagswahl am 26. September gilt das neue Wahlrecht.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen gegen die im Herbst 2020 beschlossene Neuregelung der Sitzverteilung ab. Das Gericht wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob die Wahlrechtsreform grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Die Reform soll dazu dienen, den Bundestag zu verkleinern. Dazu sollen bis zu drei Überhangmandate nicht mehr kompensiert werden. – BR

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