Karlsruhe: In gut einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke muss die Bundestagswahl von 2021 wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Es bestätigte damit einen entsprechenden Bundestagsbeschluss und wies eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unions-Fraktion in Teilen zurück. Sie hatte geklagt, weil der Bundestag den Urnengang in sechs vom Wahlleiter angefochtenen Kreisen nicht für ungültig erklärt hatte. Die Verfassungsrichter erklärten den Beschluss jedoch für überwiegend rechtmäßig. Gleichzeitig werfen sie dem Parlament vor, das Wahlgeschehen nur unzureichend aufgeklärt zu haben. Termin für die Wiederholungswahl ist der 11. Februar. Da die Ampel-Koalition im Bundestag eine deutliche Mehrheit hat, wird nicht erwartet, dass sich durch die Wiederholung an den Machtverhältnissen etwas grundlegend ändert. – BR