Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Vormittag über die Arbeitslöhne von Häftlingen.
Wer in Haft arbeitet, verdient nur einen Bruchteil des Mindestlohns. Das sei zu wenig, meinen zwei Kläger aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. In der Verhandlung im April vergangenen Jahres hatten sich auch die Anstaltsleiter für eine höhere Vergütung ausgesprochen. Bislang liegt der Stundensatz für bei knapp 1,40 Euro, höchstens bei 2,30 Euro, wobei nur wenige die höchste Stufe erreichten. An der Berechnungsgrundlage hat sich seit dem vorigen Grundsatz-Urteil zur Gefangenenvergütung vor zwei Jahrzehnten nichts geändert. – BR